FAQ
Häufige Fragen zur Zusammenarbeit
Wie läuft eine Zusammenarbeit ab?
Nach der Kontaktaufnahme erfolgt eine Abstimmung zu Termin, Schulungsart (BKF-Modul, beschleunigte Grundqualifikation oder betriebliche Unterweisung) sowie zu den organisatorischen Rahmenbedingungen.
BKF-Weiterbildungen werden im Auftrag einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß den gesetzlichen Vorgaben des BKrFQG durchgeführt.
Betriebliche Unterweisungen erfolgen direkt für Unternehmen.
Wo finden die Schulungen statt?
Die Durchführung erfolgt in der Regel in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder in geeigneten externen Seminarräumen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Regierungsbezirk Köln und im angrenzenden Umkreis. Schulungen sind jedoch grundsätzlich auch bundesweit möglich.
Wird das Schulungsangebot erweitert?
Das Schulungsangebot wird fortlaufend an betriebliche Anforderungen, fachliche Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst.
Der Schwerpunkt liegt auf praxisnahen Schulungen und Unterweisungen im Güter- und Personenverkehr. Weitere Themen können je nach Bedarf und Einsatzbereich ergänzt werden.
In welchem Rahmen werden die Schulungen durchgeführt?
Die Durchführung erfolgt je nach Schulungsart und organisatorischem Rahmen in Abstimmung mit dem jeweiligen Auftraggeber.
Schulungen und Unterweisungen können dabei in bestehende Ausbildungs- und Betriebsstrukturen eingebunden und an die jeweiligen Anforderungen angepasst werden.
Bringe ich eigenes Schulungsmaterial mit?
Die Durchführung erfolgt auf Grundlage des jeweils abgestimmten Schulungsrahmens.
Je nach Einsatzbereich kommen vorhandene Unterlagen des Auftraggebers, abgestimmte Konzepte oder eigene strukturierte und praxisorientierte Schulungsunterlagen zum Einsatz.
Können betriebliche Unterweisungen als gesetzliche Weiterbildung angerechnet werden?
Betriebliche Unterweisungen und gesetzliche Weiterbildungen erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Welche Form im konkreten Fall passend ist, kann im Vorfeld individuell abgestimmt werden.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung erfolgt auf freiberuflicher Basis gemäß vorheriger Vereinbarung.
Honorar, Leistungsumfang sowie mögliche Reise- oder Nebenkosten werden im Vorfeld transparent abgestimmt.
Wie werden Anfahrt und Reisekosten berechnet?
Anfahrtszeiten und Reisekosten werden nach individueller Vereinbarung berücksichtigt.
Die Abstimmung erfolgt transparent im Rahmen der Einsatzplanung.
Was ist eine anerkannte Ausbildungsstätte?
Eine anerkannte Ausbildungsstätte ist eine entsprechend zugelassene Einrichtung, in deren Rahmen bestimmte gesetzlich geregelte Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Bei Fragen zum konkreten organisatorischen Rahmen einer Schulung kann dies im Vorfeld individuell abgestimmt werden.
Für welche Bereiche werden Schulungen angeboten?
Die Schulungen richten sich an Unternehmen, Fahrschulen und Bildungseinrichtungen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr.
Das Angebot umfasst Schulungen, Unterweisungen und praxisnahe Unterrichtseinheiten im fahr- und verkehrsbezogenen Kontext.
Werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt?
Die Dokumentation erfolgt jeweils im Rahmen der vereinbarten Durchführung und entsprechend der organisatorischen Einbindung.
Bei betrieblichen Unterweisungen können Teilnahmebestätigungen mit Angaben zu Datum, Dauer und Schulungsinhalten erstellt werden.